...mit dem Ziel der Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.
Im Oktober 2018 stellten wir über die Förderrichtlinie "LEADER" einen Antrag auf Unterstützung für unser Vorhaben "Barrierefreier Zugang zu Vereinsgebäude am Sportplatz".
Nachdem eine Menge Papier beschrieben und verschickt wurde, hielten wir am 13. Juni 2019 endlich den Fördermittelbescheid in unseren Händen.
Wir konnten beginnen, von verschiedenen Firmen Kostenvoranschläge einzuholen, denn die Maßnahme erforderte Bau-Maschinenkraft, mit Handarbeit war da wenig auszurichten. Es blieb aber für unsere Vereinsmitglieder noch genügend Arbeit übrig.
Weiterhin gab es die Bedingung, dass die gesamten Kosten, die sich auf ca. 35.000 Euro beliefen, von unserem Verein vorzufinanzieren sind!
An Eigenleistungen haben wir ca. 350 Stunden einkalkuliert.
Im September 2019 begann als erstes der Mauerbau am Zufahrtsweg. Gleichzeitig wurden die Geländer auf den schon bestehenden Mauern eingebaut.
Vom Gebäude zum Beleuchtungsmast wurde von Hand ein Kabelgraben ausgehoben, Kabel in einem Schutzrohr verlegt und bis auf die Anschlussstellen wieder verfüllt.
Daran anschließend wurde der gesamte Weg bis zu Zuschauerbereich mit Frostschutzmaterial aufgefüllt und verfestigt. Die kleine Zufahrt zur Rampe erhielt ein Granitpflaster.
Die letzten Arbeiten erfolgten nach einer coronabedingten Pause im Mai / Juni 2020 mit dem Aufbau des Beleuchtungsmastes.
Im Juli 2020 kann nun unsere Baumaßnahme abgerechnet werden, zu der 3 Vereinsmitglieder bei Antragstellung wegen der Vorfinanzierung eine "Kreditereitschaftserklärung" in Höhe von insgesamt 20.000 € abgegeben haben!
Wir danken dem

und

für die Unterstützung!
Impressum:
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde. |